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Brexit

Nachfolgend findest du einige häufig gestellte Fragen zur Brexit-Situation. Solltest du weitere Informationen benötigen, wende dich bitte direkt an unsere Kundenberatung, die dir gerne hilft.

Was bedeutet das, wenn ich von innerhalb der EU bestelle?

Wenn dein Fahrrad an eine Adresse innerhalb der EU geliefert wird, berechnet Ribble dir keine Mehrwertsteuer mehr. Deine Bestellung unterliegt jedoch der Mehrwertsteuer und allen anderen lokalen Steuern und Einfuhrzöllen, wenn sie an der Grenze deines Landes ankommt. Du bist dafür verantwortlich, diese Steuern gemäß den Zollverfahren deines Landes an deine lokale Behörde zu zahlen.

Ich bin ein EU-Kunde. Muss ich auf meine Bestellung Zoll zahlen?

Ja. Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bestätigt, dass auf Fahrräder ein Einfuhrzoll von 14% erhoben wird.

Kann ich die Mehrwertsteuer zurückerhalten, wenn ich ein Fahrrad in einem Ribble Showroom kaufe und es dann dauerhaft aus Großbritannien exportiere?

Nein. Im Rahmen des Umsatzsteuersystems für den Einzelhandel konnten Kunden, die Fahrräder exportieren, nachdem sie die EU für mehr als 12 Monate verlassen haben, die Mehrwertsteuer auf das Fahrrad zurückfordern, indem sie dem Zoll ein Formular VAT407 vorlegten, wenn die Waren aus dem EU-Verkehr gezogen wurde. Leider wurde der Erhalt dieses Rückerstattungsprozesses im Rahmen einer Überprüfung des zollfreien Einkaufens am 1. Januar 2021 eingestellt.

Was bedeutet das, wenn ich ein Kunde in Großbritannien bin?

Wenn dein Fahrrad an eine Adresse in Großbritannien geliefert wird, ändert sich nichts an unserer Arbeitsweise. Eine vollständige Liste der Versandoptionen findest du auf unserer Lieferseite .