Nachfolgend findest du einige häufig gestellte Fragen zur Brexit-Situation. Solltest du weitere Informationen benötigen, wende dich bitte direkt an unsere Kundenberatung, die dir gerne hilft.
Wenn dein Fahrrad an eine Adresse innerhalb der EU geliefert wird, berechnet Ribble dir keine Mehrwertsteuer mehr. Deine Bestellung unterliegt jedoch der Mehrwertsteuer und allen anderen lokalen Steuern und Einfuhrzöllen, wenn sie an der Grenze deines Landes ankommt. Du bist dafür verantwortlich, diese Steuern gemäß den Zollverfahren deines Landes an deine lokale Behörde zu zahlen.
Ja. Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bestätigt, dass auf Fahrräder ein Einfuhrzoll von 14% erhoben wird.
Nein. Im Rahmen des Umsatzsteuersystems für den Einzelhandel konnten Kunden, die Fahrräder exportieren, nachdem sie die EU für mehr als 12 Monate verlassen haben, die Mehrwertsteuer auf das Fahrrad zurückfordern, indem sie dem Zoll ein Formular VAT407 vorlegten, wenn die Waren aus dem EU-Verkehr gezogen wurde. Leider wurde der Erhalt dieses Rückerstattungsprozesses im Rahmen einer Überprüfung des zollfreien Einkaufens am 1. Januar 2021 eingestellt.
Wenn dein Fahrrad an eine Adresse in Großbritannien geliefert wird, ändert sich nichts an unserer Arbeitsweise. Eine vollständige Liste der Versandoptionen findest du auf unserer Lieferseite .